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Ein vollständiger Abort liegt vor, wenn alle Befruchtungsprodukte aus der Gebärmutter entfernt wurden (1). Dies ist höchstwahrscheinlich vor der 8. Schwangerschaftswoche der Fall und eine ERPC ist möglicherweise nicht erforderlich.
Nach einem vollständigen Abbruch hört die Blutung allmählich auf, so dass nur noch ein rötlicher Ausfluss zurückbleibt, der Gebärmutterhals schließt sich, und die Gebärmutter wird kleiner und fester und ist nicht mehr schmerzhaft.
Die transvaginale Ultraschalluntersuchung ist eine zuverlässige Methode zur Bestätigung der Diagnose und hat einen positiven prädiktiven Wert von 98 % (2). Zu den Ultraschallmerkmalen eines vollständigen Aborts gehören eine Endometriumdicke von weniger als 15 mm und das Fehlen von zurückgebliebenen Empfängnisprodukten (3).
Die prophylaktische Behandlung umfasst den Einsatz von Ergometrin und Anti-D-Rhesus-Antikörpern.
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