Perkutaner Verschluss des linken Vorhofohrs bei nichtvalvulärem Vorhofflimmern zur Prävention von Thromboembolien
Das NICE stellt fest, dass "...die derzeitigen Erkenntnisse darauf hindeuten, dass der perkutane Verschluss des linken Vorhofohrs (LAA) das Risiko thromboembolischer Komplikationen im Zusammenhang mit nichtvalvulärem Vorhofflimmern (AF) wirksam reduziert. Was die Sicherheit betrifft, so besteht ein Risiko für lebensbedrohliche Komplikationen durch das Verfahren, aber die Häufigkeit dieser Komplikationen ist gering..."
Indikationen und aktuelle Behandlungen
- Vorhofflimmern ist das unregelmäßige und schnelle Schlagen der Vorhöfe. Patienten mit Vorhofflimmern können asymptomatisch sein oder Symptome wie Müdigkeit, Herzklopfen, Brustschmerzen, Kurzatmigkeit und Ohnmacht aufweisen. Sie haben auch ein erhöhtes Risiko für einen thromboembolischen Schlaganfall. Bei nicht-rheumatischem Vorhofflimmern bilden sich Thromben hauptsächlich in der LAA
- Patienten mit Vorhofflimmern, bei denen ein hohes Risiko für einen thromboembolischen Schlaganfall besteht, werden häufig mit einer Antikoagulationstherapie mit Warfarin behandelt. Ein chirurgischer Eingriff kann die Verödung der LAA durch einen offenen oder thorakoskopischen Zugang beinhalten.
- Die LAAO sollte nicht als Alternative zur Antikoagulation angeboten werden, es sei denn, die Antikoagulation ist kontraindiziert oder wird nicht vertragen (2).
Überblick über das Verfahren
- Die perkutane Okklusion der LAA wird in der Regel unter Vollnarkose durchgeführt. Unter Röntgendurchleuchtung wird ein Katheter durch die Oberschenkelvene in den rechten Vorhof und dann über eine transseptale Punktion in den linken Vorhof vorgeschoben. Die Lage der LAA wird bestätigt und die Größe der LAA-Öffnung durch transösophageale Echokardiographie (TOE) bestimmt. Eine Vorrichtung geeigneter Größe wird ausgewählt und in die Öffnung der LAA eingesetzt, wo sie aufgeweitet wird, damit sie in den Raum passt.
- Die Position und Durchgängigkeit der Verschlussvorrichtung kann postoperativ mit Hilfe der echokardiografischen Bildgebung bestätigt werden.
Referenz: