Diese Website ist für Angehörige der Gesundheitsberufe bestimmt

Go to /anmelden page

Sie können 5 weitere Seiten anzeigen, bevor Sie sich anmelden

Sulfonylharnstoffe und Autofahren

Übersetzt aus dem Englischen. Original anzeigen.

Autorenteam

Bezüglich des Anspruchs auf Gruppe 1:

Diabetes, der mit anderen Medikamenten als Insulin behandelt wird

  • die mit Tabletten behandelt werden, die ein Hypoglykämierisiko bergen
    • Gruppe 1
      • Einschließlich Sulfonylharnstoffe und Glinide
        • dürfen Auto fahren und müssen sich nicht bei der DVLA melden, vorausgesetzt:
          • in den letzten 12 Monaten nicht mehr als eine schwere Hypoglykämie im Wachzustand auftrat und die letzte Episode mehr als 3 Monate zurückliegt
          • eine angemessene Blutzuckerkontrolle zu den für das Führen eines Fahrzeugs relevanten Zeiten durchführen sollten
          • unter regelmäßiger Überprüfung
        • es ist angebracht, eine Blutzuckerselbstkontrolle zu fahrrelevanten Zeiten anzubieten, damit eine Unterzuckerung erkannt werden kann
        • wenn die oben genannten und die in INF188/2 aufgeführten Anforderungen erfüllt sind, muss die DVLA nicht informiert werden. Die DVLA muss benachrichtigt werden, wenn klinische Informationen darauf hindeuten, dass die Behörde möglicherweise medizinische Untersuchungen durchführen muss.

  • durch andere Medikamente, einschließlich injizierbarer Nicht-Insulinpräparate, behandelt werden
    • ausgenommen Sulfonylharnstoffe und Glinide
      • Gruppe 1
  • darf fahren und muss die DVLA nicht benachrichtigen, sofern die in INF188/2 genannten Anforderungen erfüllt sind und der Fahrer regelmäßig medizinisch untersucht wird.
  • darf fahren, muss aber die DVLA benachrichtigen, wenn die klinischen Informationen darauf hindeuten, dass die Behörde medizinische Untersuchungen durchführen muss

Diabetes allein durch Ernährung/Lebensstil behandelt

  • Gruppe 1
    • Darf fahren und muss die DVLA nicht benachrichtigen. Darf nicht fahren und muss die DVLA benachrichtigen, wenn z. B.
      • relevante disqualifizierende Komplikationen auftreten, wie z. B. eine diabetische Retinopathie, die die Sehschärfe oder das Gesichtsfeld beeinträchtigt
      • eine Insulinbehandlung erforderlich ist

andere spezifische diabetesbedingte Probleme, über die die DVLA informiert werden muss:

  • wenn ein Patient Probleme mit der Durchblutung oder dem Gefühl in den Beinen oder Füßen entwickelt, die es erforderlich machen, dass er nur bestimmte Fahrzeugtypen fahren darf, z. B. Automatikfahrzeuge oder Fahrzeuge mit handbetätigtem Gaspedal oder Bremse. Dies muss im Führerschein vermerkt werden.
  • Hypoglykämie
    • wenn er innerhalb von 12 Monaten mehr als einmal eine behindernde Hypoglykämie (Unterzuckerung) erlitten hat oder wenn ein hohes Risiko besteht, eine behindernde Hypoglykämie zu entwickeln
      • Fahrer der Gruppe 1 - Hypoglykämieepisoden, die während eines festen Schlafs auftreten, werden für die Erteilung der Fahrerlaubnis nicht mehr als relevant angesehen, es sei denn, es bestehen Bedenken hinsichtlich des Hypoglykämiebewusstseins (1)
    • wenn sie ein beeinträchtigtes Bewusstsein für Hypoglykämie entwickeln
    • wenn sie während des Fahrens eine behindernde Hypoglykämie erleiden

Weitere Einzelheiten und aktuelle Leitlinien finden Sie in der Veröffentlichung "At a Glance Guide to the Current Medical Standards of Fitness to Drive" und auf der Website www.dvla.gov.uk.

Verweis:


Erstellen Sie ein Konto, um Seitenanmerkungen hinzuzufügen

Fügen Sie dieser Seite Informationen hinzu, die Sie während eines Beratungsgesprächs benötigen, z. B. eine Internetadresse oder eine Telefonnummer. Diese Informationen werden immer angezeigt, wenn Sie diese Seite besuchen

Der Inhalt dieses Dokuments dient zu Informationszwecken und ersetzt nicht die Notwendigkeit, bei der Diagnose oder Behandlung von Krankheiten eine professionelle klinische Beurteilung vorzunehmen. Für die Diagnose und Behandlung jeglicher medizinischer Beschwerden sollte ein zugelassener Arzt konsultiert werden.

Soziale Medien

Copyright 2024 Oxbridge Solutions Limited, eine Tochtergesellschaft von OmniaMed Communications Limited. Alle Rechte vorbehalten. Jegliche Verbreitung oder Vervielfältigung der hierin enthaltenen Informationen ist strengstens untersagt. Oxbridge Solutions wird durch Werbung finanziert, behält aber seine redaktionelle Unabhängigkeit bei.