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Am 1. Januar 1994 wurden Vorschriften erlassen, wonach allen neu zugelassenen Arzneimitteln, die in einer Originalpackung abgegeben werden, eine Packungsbeilage - der Beipackzettel - beigefügt werden muss. Andere Produkte müssen bei der Erneuerung ihrer Zulassungen den Vorschriften entsprechen.
Der Inhalt der Packungsbeilage muss von der Medicines Control Agency genehmigt werden. Die Informationen müssen mit dem Datenblatt übereinstimmen und den Bestimmungen der EG-Richtlinie 92/27 entsprechen, insbesondere:
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