Die Diagnose der Tollwut wird im Allgemeinen klinisch gestellt.
Fluoreszierende Antikörper wurden zum Nachweis von Tollwutantigen in Gewebe verwendet, z. B. - Nackenhautbiopsie - Nachweis von viralen Antigenen oder RNA an der Basis von Haarfollikeln, die periphere Nerven enthalten, in Speichelsekreten, in Gehirngewebe (post mortem)
Negri-Körper werden bei etwa 90 % der Tollwutpatienten bei der Obduktion nachgewiesen.
Klinische Fälle können durch das Vorhandensein eines oder mehrerer der folgenden Laborkriterien bestätigt werden:
Referenz:
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