Alter sollte nur unter sehr begrenzten Umständen als alleinige Todesursache angegeben werden. Diese sind:
Sie haben den Verstorbenen über einen langen Zeitraum (Jahre oder viele Monate) persönlich gepflegt
Sie haben eine allmähliche Verschlechterung des allgemeinen Gesundheitszustands und der Funktionsfähigkeit Ihres Patienten beobachtet
Sie haben keine Kenntnis von einer identifizierbaren Krankheit oder Verletzung, die zum Tod beigetragen hat
Sie sind sich sicher, dass es keinen Grund gibt, den Todesfall dem Gerichtsmediziner zu melden
Sie sollten bedenken, dass Gerichtsmediziner, Krematoriumsgutachter, Standesbeamte und Organisationen, die die Standards in der Gesundheits- und Sozialfürsorge regeln, Sie auffordern können, Ihre Erklärung mit Informationen aus den Krankenakten des Patienten und allen Untersuchungen zu untermauern, die einen Einfluss auf die Todesursache haben könnten. Sie sollten sich auch darüber im Klaren sein, dass die Familie des Patienten das hohe Alter möglicherweise nicht als angemessene Erklärung für den Tod ihres Angehörigen ansieht und weitere Untersuchungen verlangen kann. Es ist unwahrscheinlich, dass Patienten in ein Akutkrankenhaus eingewiesen werden, wenn sie keine offensichtliche Krankheit oder Verletzung haben. Daraus folgt, dass Todesfälle in Akutkrankenhäusern wahrscheinlich nicht die oben genannten Bedingungen erfüllen. Sie können Alter als Todesursache angeben, sollten aber in Teil eins oder zwei auch alle medizinischen oder chirurgischen Umstände erwähnen, die zum Tod beigetragen haben könnten.
Beispiele:
Ia. Pathologische Frakturen des Oberschenkelhalses und der Brustwirbelsäule
Ib. Schwere Osteoporose
Ic. Hohes Alter
II. Fibrosierende Alveolitis
Ia. Hohes Alter II. Nicht insulinabhängiger Diabetes mellitus, essentielle Hypertonie und Divertikelkrankheit
Ia. Hypostatische Lungenentzündung
Ib. Dementia
Ic. Altersschwäche
Wie alt ist das "hohe Alter"?
Als der leitende Medizinstatistiker 1985 zum ersten Mal darauf hinwies, dass Alter oder Senilität unter bestimmten Umständen als einzige Todesursache akzeptiert werden, empfahl er eine untere Altersgrenze von 70 Jahren. Es gibt keine gesetzliche Grundlage für diese Grenze, und einige Krematoriumsgutachter haben höhere Grenzen für die Annahme von Anträgen auf Einäscherung festgelegt, wenn die einzige Todesursache hohes Alter ist
einige Gerichtsmediziner bitten die Standesbeamten, ihnen alle Todesfälle unter 75 oder 80 Jahren oder in jedem Alter zu melden, die als alleinige Altersursache bescheinigt werden. Die durchschnittliche Lebenserwartung bei der Geburt liegt für Männer heute bei 76 Jahren und für Frauen bei 80 Jahren
Nach vielen Diskussionen hat die ONS Death Certification Advisory Group empfohlen, dass Todesfälle, die als allein auf Alter oder Senilität zurückzuführen sind, dem Gerichtsmediziner vorgelegt werden sollten, es sei denn, der Verstorbene war 80 Jahre oder älterDie oben genannten Bedingungen sind alle erfüllt, und es gibt keinen anderen Grund für eine Überweisung des Todesfalls.
Referenz:
Stadtrat von Manchester (2007). Leitfaden zur Todesbescheinigung für Ärzte, die die Todesursache bescheinigen.
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