In einer Aufenthaltsanordnung wird festgelegt, bei wem ein Kind leben soll.
Jeder Elternteil oder Vormund hat das Recht, eine Aufenthaltsanordnung zu beantragen; mit Erlaubnis kann auch jeder andere einen Antrag stellen.
Beachten Sie, dass die Ausnahme darin besteht, dass eine lokale Behörde keinen Antrag stellen kann - diese Anordnung gilt nur für Einzelpersonen.
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