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Beschäftigungsbedingter Tod auf der Sterbeurkunde

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Autorenteam

BESCHÄFTIGUNGSBEDINGTER TOD

  • Wenn Sie glauben, dass der Tod durch die Beschäftigung, der der Verstorbene zu irgendeinem Zeitpunkt nachgegangen ist, verursacht wurde (oder dazu beigetragen hat), sollten Sie dies angeben. Kreuzen Sie das entsprechende Kästchen auf der Vorderseite der Bescheinigung an und melden Sie es dann dem Gerichtsmediziner.
  • Die berufsbedingten Todesursachen sind auf der Rückseite der Bescheinigung aufgeführt; eine ausführlichere Liste finden Sie auf den folgenden Seiten. Wenn jedoch bekannt ist, dass die betreffende Krankheit nicht berufsbedingt war, sollten Sie die auf der Bescheinigung angegebene Todesursache um den Vermerk "nicht berufsbedingt" ergänzen, und der Tod muss nicht dem Gerichtsmediziner gemeldet werden.

Referenz:


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