Tritt der Tod in der Wohnung des Patienten oder in einem Pflege- oder Wohnheim ein, wird empfohlen, dass der Hausarzt, bei dem der Patient gemeldet ist, den Leichnam untersucht und den Tod bestätigt, obwohl dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Hausarzt sollte dann den Tod des Patienten dem Gerichtsmediziner melden - im Allgemeinen über die örtliche Polizei.
In allen anderen Fällen geht die Aufforderung zur Anwesenheit wahrscheinlich von der Polizei oder dem Rettungsdienst aus. Im Allgemeinen und insbesondere im Falle eines Bereitschaftsarztes ist es ratsam, die Anwesenheit abzulehnen und dem Anrufer zu raten, die Dienste eines Polizeichirurgen in Anspruch zu nehmen.
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