Eine "Arzttasche" ist eine verschlossene Tasche, Kiste oder ein Koffer für Hausbesuche usw., die bzw. der stets verschlossen aufbewahrt werden muss, es sei denn, sie bzw. er wird gerade gebraucht. Die Person, die rechtmäßig im Besitz dieser Tasche ist, oder eine von ihr bevollmächtigte Person muss stets die Schlüssel aufbewahren. Nach der Rechtsprechung gilt eine solche Tasche, sobald sie verschlossen ist, als geeignetes Behältnis für die Aufbewahrung von kontrollierten Drogen (CDs), ein verschlossenes Auto jedoch nicht (1)
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