Betäubungsmittel in der Tasche des Arztes
Eine "Arzttasche" ist eine verschlossene Tasche, Kiste oder ein Koffer für Hausbesuche usw., die bzw. der stets verschlossen aufbewahrt werden muss, es sei denn, sie bzw. er wird gerade gebraucht. Die Person, die rechtmäßig im Besitz dieser Tasche ist, oder eine von ihr bevollmächtigte Person muss stets die Schlüssel aufbewahren. Nach der Rechtsprechung gilt eine solche Tasche, sobald sie verschlossen ist, als geeignetes Behältnis für die Aufbewahrung von kontrollierten Drogen (CDs), ein verschlossenes Auto jedoch nicht (1)
- Mitführen von CDs in der Notfalltasche eines Arztes
- Es wird empfohlen, dass zu den bewährten Praktiken folgende Punkte gehören (2):
- ein separates Register für alle in der Tasche aufbewahrten CDs zu führen
- jeder Allgemeinmediziner sollte für die Entgegennahme und die Lieferung in/aus der Tasche verantwortlich sein
- das Wiederauffüllen der Tasche sollte von einem anderen Mitarbeiter beobachtet werden
- wenn nach der Verabreichung einer CD durch einen Allgemeinmediziner ein Rezept ausgestellt wird, sollte der Allgemeinmediziner auf dem Rezeptformular das Wort "Verabreicht" vermerken
- FP10s sollten nicht dazu verwendet werden, CDs in die Tasche oder in den Praxisbestand aufzufüllen.
- Es wird empfohlen, dass zu den bewährten Praktiken folgende Punkte gehören (2):
Referenz:
- National Prescribing Centre (Dezember 2005). Ein Leitfaden für gute Praxis im Umgang mit kontrollierten Medikamenten in der Primärversorgung (England)
- Coventry PCT, Nachrichten zur Arzneimittelverwaltung (Dezember 2005)
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