Es wurde ein Verhaltenskodex für die Diagnose und Bestätigung des Todes entwickelt (1). Der Kodex (1) empfiehlt, dass bei fehlenden (postmortalen) Anzeichen der Zeitpunkt des Todes nach dem Herz- und Atemstillstand anhand der folgenden Bedingungen bestimmt wird
- gleichzeitiges und irreversibles Einsetzen von Atemstillstand und Bewusstlosigkeit bei fehlendem Kreislauf
- vollständige und umfassende Versuche zur Umkehrung aller Ursachen, die zum Herz- und Atemstillstand beigetragen haben (z. B. Körpertemperatur, endokrine, metabolische und biochemische Anomalien), wurden unternommen
- einer der folgenden Punkte ist erfüllt:
- die Person erfüllt die Kriterien für den Verzicht auf einen Versuch der kardiopulmonalen Reanimation
- die Versuche der kardiopulmonalen Wiederbelebung sind fehlgeschlagen
- Die lebenserhaltende Behandlung wurde abgebrochen, weil entschieden wurde, dass sie keinen weiteren Nutzen für den Patienten hat und nicht in seinem besten Interesse ist, und/oder weil sie dem Wunsch des Patienten entspricht, der im Voraus entschieden hat, die Behandlung abzulehnen
- die Person sollte von der für die Feststellung des Todes verantwortlichen Person mindestens 5 Minuten lang beobachtet werden, um festzustellen, dass ein irreversibler Herz- und Atemstillstand eingetreten ist
- Das Fehlen einer mechanischen Herzfunktion wird normalerweise durch eine Kombination der folgenden Punkte bestätigt
- Fehlen eines zentralen Pulses bei der Palpation
- Fehlen von Herztönen bei der Auskultation
Als Todeszeitpunkt wird der Zeitpunkt angegeben, an dem diese Kriterien erfüllt sind.
Referenz:
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