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Einweisungskriterien - Depression in der Kindheit

Übersetzt aus dem Englischen. Original anzeigen.

Autorenteam

Überweisungskriterien

  • Für Kinder und Jugendliche sollten die folgenden Faktoren von den Angehörigen der Gesundheitsberufe als Anhaltspunkte dafür verwendet werden, dass die Behandlung auf Stufe 1:

    • Belastung durch ein einzelnes unerwünschtes Ereignis bei Fehlen anderer Risikofaktoren für eine Depression

    • Exposition gegenüber einem kürzlich eingetretenen unerwünschten Lebensereignis bei Vorhandensein von 2 oder mehr anderen Risikofaktoren ohne Anzeichen von Depression und/oder Selbstbeschädigung

    • Exposition gegenüber einem kürzlich eingetretenen unerwünschten Lebensereignis, wenn ein oder mehrere Familienmitglieder (Eltern oder Kinder) ein Mehrfachrisiko für Depressionen aufweisen, vorausgesetzt, es gibt keine Anzeichen für Depressionen und/oder Selbstverletzungen bei dem Kind oder Jugendlichen

    • leichte Depression ohne Komorbidität

  • Bei Kindern und Jugendlichen sollten die folgenden Faktoren von den Angehörigen der Gesundheitsberufe als Kriterien für die Überweisung an Stufe 2 oder 3 CAMHS:

    • Depressionen mit 2 oder mehr anderen Risikofaktoren für Depressionen Depressionen, bei denen ein oder mehrere Familienmitglieder (Eltern oder Kinder) eine Mehrfach-Risikoanamnese für Depressionen aufweisen

    • leichte Depressionen bei Personen, die nach 2-3 Monaten nicht auf die Maßnahmen der Stufe 1 angesprochen haben

    • mittelschwere oder schwere Depression (einschließlich psychotischer Depression)

    • Anzeichen eines erneuten Auftretens von Depressionen bei Personen, die sich von einer früheren mittelschweren oder schweren Depression erholt haben

    • unerklärliche Selbstvernachlässigung von mindestens 1 Monat Dauer, die der körperlichen Gesundheit schaden könnte, aktiv

    • Selbstmordgedanken oder -pläne

    • Überweisung auf Antrag eines jungen Menschen oder seiner Eltern oder Betreuer

  • Bei Kindern und Jugendlichen sollten die folgenden Faktoren von Angehörigen der Gesundheitsberufe als Kriterien für die Überweisung an folgende Stellen herangezogen werden Dienste der Stufe 4:

    • hohes, wiederkehrendes Risiko von Selbstverletzungen oder Selbstmord signifikant

    • anhaltende Selbstvernachlässigung (z. B. mangelhafte Körperpflege oder erhebliche Einschränkung der Nahrungsaufnahme, die der körperlichen Gesundheit schaden könnte)

    • Erfordernis einer intensiven Beurteilung/Behandlung und/oder eines hohen Maßes an Überwachung, das in Stufe 2 nicht gegeben ist oder

Anmerkungen:

  • Stufe 1
    • Primärversorgungsdienste, einschließlich Hausärzte, Kinderärzte, Gesundheitsbesucher, Schulkrankenschwestern, Sozialarbeiter, Lehrer, Mitarbeiter der Jugendgerichtsbarkeit, Freiwilligenagenturen und Sozialdienste

  • Stufe 2 CAMHS
    • Dienste, die von Fachleuten erbracht werden, die sich auf Arbeitnehmer in der Primärversorgung beziehen, einschließlich klinischer Kinderpsychologen, Kinderärzte mit Fachausbildung in psychischer Gesundheit, Schulpsychologen, Kinder- und Jugendpsychiater, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, Berater, Gemeindeschwestern/-pfleger und Familientherapeuten

  • Stufe 3 CAMHS
    • Spezialisierte Dienste für schwerere, komplexe oder anhaltende Störungen, darunter Kinder- und Jugendpsychiater, klinische Kinderpsychologen, Krankenschwestern und -pfleger (ambulant oder stationär), Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Ergotherapeuten, Sprach- und Sprechtherapeuten, Kunst-, Musik- und Theatertherapeuten und Familientherapeuten

  • Stufe 4 CAMHS
    • Dienste der Tertiärstufe wie Tageseinrichtungen, hochspezialisierte ambulante Teams und stationäre Einrichtungen

Referenz:


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