Patienten können bei gewalttätigem Verhalten oder Androhung von Gewalt sofort von der Liste des Hausarztes gestrichen werden. Um rechtsverbindlich zu sein, muss die Polizei informiert werden und die FHSA per Brief sowie per Telefon oder Fax informiert werden.
Um andere Personen von der Liste des Hausarztes zu streichen, müssen Sie die FHSA schriftlich informieren und sich auf die Sieben-Tage-Regel berufen.
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