Eine örtliche Behörde oder eine bevollmächtigte Person kann eine Anordnung zur Beurteilung des Kindes beantragen, wenn:
Die Anordnung gilt für maximal sieben Tage ab dem in der Anordnung genannten Datum und weist einen Elternteil an, die Beurteilung eines Kindes zuzulassen. Die Begutachtung kann außerhalb der elterlichen Wohnung stattfinden.
Beachten Sie, dass ein volljähriges Kind das Recht hat, die Begutachtung zu verweigern.
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