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Pflegeaufträge

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Autorenteam

Durch eine Betreuungsanordnung wird das Kind in die Obhut der örtlichen Behörde gegeben. Sie kann erlassen werden, wenn dem Kind Schaden zugefügt wird oder zugefügt werden könnte und der Schaden auf unzureichende Betreuung zurückzuführen ist.

Unter diesen Umständen erhält die örtliche Behörde die elterliche Verantwortung zusammen mit anderen Personen, die die elterliche Verantwortung tragen.

Eine Betreuungsanordnung kann aufgehoben werden durch:

  • Adoption oder eine Freilassungsanordnung
  • eine Aufenthaltsanordnung
  • eine Betreuungsverfügung
  • erfolgreicher Antrag des Kindes, der örtlichen Behörde oder einer anderen Person mit elterlicher Verantwortung

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