Ab Montag, dem 14. November 2005, müssen Sie sicherstellen, dass alle Verschreibungen für kontrollierte Arzneimittel:
- unverwischbar geschrieben sind
- mit Tinte oder auf andere Weise unverwischbar sind
- vom Verordner eigenhändig unterschrieben und datiert sein müssen (das Datum muss nicht handschriftlich vermerkt sein)
- die Adresse des Verschreibers enthalten
- den Namen und die Adresse des Patienten (und das Alter, falls unter 12 Jahren) angeben (2,3)
- Angabe des Namens und der Form des Arzneimittels (z. B. Kapseln), auch wenn nur eine Form existiert
- Angabe der Stärke des Präparats, wenn mehr als eine Stärke verfügbar ist
- Angabe der Dosis
- Angabe der Gesamtmenge des Präparats oder der Anzahl der Dosiseinheiten in Worten und Zahlen (außer bei Temazepam)
- bei Abgabe durch einen Zahnarzt den Hinweis "nur für zahnärztliche Behandlung".
Beachten Sie, dass alle Angaben, mit Ausnahme der Unterschrift, nicht mehr handschriftlich erfolgen müssen.
Referenz:
- Schreiben des Leiters der Arzneimittelverwaltung Coventry PCT (14. November 2005). Handschriftliche Verschreibungen auf CD abgeschafft
- National Prescribing Centre (Dezember 2005). Ein Leitfaden für gute Praxis im Umgang mit kontrollierten Medikamenten in der Primärversorgung (England)
- MeReC Extra (Januar 2006):20:2.