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Vorübergehend ansässig

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Autorenteam

Vorübergehend aufhältige Patienten für die medizinische Versorgung sind Patienten, die sich vorübergehend für mindestens vierundzwanzig Stunden im Praxisbereich aufhalten.

Die administrativen Angaben des Patienten und die Notizen über seine Krankheit sind in das Formular GMS3 einzutragen.

Für Patienten, denen eine telefonische Beratung angeboten wird, kann ein Antragsformular für einen vorübergehenden Aufenthalt ausgefüllt werden, sofern ihre administrativen Angaben auf dem Formular GMS3 eingetragen werden.

Der Vordruck GMS3 gilt auch für unmittelbar notwendige Behandlungen, Verhütungsleistungen, kleinere Operationen, Impfungen, Zahnblutungen usw.

Der Vordruck muss nicht unterschrieben werden, aber er muss genau ausgefüllt werden.

Weitere Konsultationen können auf der einbehaltenen Kartenkopie dokumentiert werden.


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