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Herzinsuffizienz (Tauglichkeit für Anästhesie)

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Patienten mit unbehandelter Herzinsuffizienz sprechen sehr schlecht auf eine Allgemeinanästhesie an. Die funktionelle Herzreserve ist schon vor der kardiosuppressiven Wirkung der Narkosemittel minimal. Auch postoperative Komplikationen wie Brustkorbinfektionen sind wahrscheinlicher. Daher ist eine Herzinsuffizienz eine relative Kontraindikation für eine Allgemeinanästhesie in allen Fällen außer in Notfällen. Bei elektiven Eingriffen, die nachweislich von Nutzen sind, muss der Zustand des Patienten vorher optimal sein; dies kann eine präoperative Untersuchung und eine Aufnahme zur Behandlung erfordern.

Wenn möglich, sollte eine Notfall-Vollnarkose bei einem Patienten mit Herzinsuffizienz nach einer raschen Verabreichung einer medikamentösen Therapie, z. B. intravenöser Diuretika, durchgeführt werden. Dies kann die ansonsten schlechten Aussichten geringfügig verbessern.

Lokal- oder Regionalanästhesie-Blockaden sind eine Alternative. Eine Spinalanästhesie ist kontraindiziert, da die Verringerung der sympathischen Vasokonstriktion den venösen Rückfluss reduziert und einen kardiovaskulären Kollaps auslösen kann.

Bei Patienten mit Herzinsuffizienz kann die Nierendurchblutung beeinträchtigt sein, weshalb die Dosis einiger Medikamente reduziert werden sollte.


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