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Eine ausführliche Anamnese und Untersuchung ist wichtig, und in den meisten Fällen sollte versucht werden, das Kind so schnell wie möglich wieder in die Schule zu schicken - dies erfordert jedoch immer zunächst ein sorgfältiges Gespräch.
Die Ängste des Kindes sollten zur Kenntnis genommen werden. Wenn diese realistisch sind, wie z. B. Mobbing in der Schule, dann sollte die Schule gebeten werden, sinnvolle Maßnahmen zu ergreifen. Die Eltern müssen beraten werden, wie sie eine feste, nicht feindselige Haltung einnehmen können. Es muss eine Verbindung zur Schule, zum Schulsozialarbeiter (ESW) und zum Schulpsychologen hergestellt werden. Die Lehrer müssen einbezogen werden, damit das Kind wieder in der Schule willkommen ist und nicht für sein Fernbleiben bestraft wird. Die Zusammenarbeit mit dem Hausarzt ist von entscheidender Bedeutung, da die Familien versuchen könnten, die Pläne zu umgehen, indem sie sich krankschreiben lassen.
Bei Kleinkindern mit akutem und erst kürzlich aufgetretenem Ausbruch funktionieren in der Regel strenge, direktive Methoden, d. h. man erklärt den Eltern, dass ihr Kind, auch wenn es sehr ängstlich zu sein scheint, dazu gebracht werden muss, in die Schule zu gehen, und dass es sich sehr schnell beruhigen wird, sobald dies geschehen ist. Die Eltern, ob mit oder ohne ESW, sollten das Kind (trotz aller Proteste) so schnell wie möglich zurückbringen.
In schwierigeren Fällen können in enger Zusammenarbeit mit den Eltern und der Schule verhaltenstherapeutische Methoden angewandt werden, wie z. B. eine abgestufte Exposition gegenüber gefürchteten Situationen und/oder eine Kontrolle der Verstärker in der Umgebung, z. B. die Abschaffung von Belohnungen für das Zuhausebleiben und die Belohnung für die Anwesenheit in der Schule. Häufig wird eine stufenweise Rückkehr zur Schule in Schritten, die das Kind und die Eltern bewältigen können, durchgeführt. In hartnäckigeren Fällen, vor allem wenn viel Schulzeit verpasst wurde, sind möglicherweise besondere pädagogische Maßnahmen mit oder ohne stationäre Behandlung erforderlich.
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