In Bezug auf Gruppe 1 Berechtigung zum Führen eines Fahrzeugs:
Bei vorübergehender Insulinbehandlung, z. B. Schwangerschaftsdiabetes, nach Herzinfarkt, Teilnehmer an oralen/inhalierten Insulinstudien.
Ansonsten gelten die gleichen Hinweise wie für Diabetes und Autofahren (verlinkter Artikel).
Aktuelle Hinweise finden Sie auf der Website der DVLA.
Referenz
Fügen Sie dieser Seite Informationen hinzu, die Sie während eines Beratungsgesprächs benötigen, z. B. eine Internetadresse oder eine Telefonnummer. Diese Informationen werden immer angezeigt, wenn Sie diese Seite besuchen