Vorübergehende Insulinbehandlung und Autofahren
Übersetzt aus dem Englischen. Original anzeigen.
Vorübergehende Insulinbehandlung - auch bei Schwangerschaftsdiabetes oder nach einem Myokardinfarkt
- Gruppe 1
- Darf fahren und muss der DVLA nicht gemeldet werden, vorausgesetzt:
- unter ärztlicher Aufsicht
- vom Arzt nicht als Risiko für eine behindernde Hypoglykämie eingestuft wird
- Darf weiter fahren, muss aber die DVLA benachrichtigen, wenn:
- eine behindernde Hypoglykämie auftritt
- die Behandlung länger als 3 Monate andauert - oder bei Schwangerschaftsdiabetes bis 3 Monate nach der Entbindung fortgesetzt wird
- Darf fahren und muss der DVLA nicht gemeldet werden, vorausgesetzt:
Konsultieren Sie die DVLA Website für aktuelle Hinweise.
Referenz
- DVLA. Beurteilung der Fahrtauglichkeit: Ein Leitfaden für Mediziner. Veröffentlicht im März 2016, zuletzt aktualisiert im August 2024
Verwandte Seiten
Erstellen Sie ein Konto, um Seitenanmerkungen hinzuzufügen
Fügen Sie dieser Seite Informationen hinzu, die Sie während eines Beratungsgesprächs benötigen, z. B. eine Internetadresse oder eine Telefonnummer. Diese Informationen werden immer angezeigt, wenn Sie diese Seite besuchen