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Diplopie (Doppeltsehen) - Überweisungskriterien von der Primärversorgung

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Autorenteam

Akut einsetzende Diplopie

  • schmerzhafte Diplopie
    • sofortige Überweisung zum Augenarzt

  • schmerzlose Diplopie
    • im Allgemeinen dringende Überweisung zur fachärztlichen Untersuchung (innerhalb einer Woche) (1)
    • bei neurologischen Symptomen, die auf eine mögliche TIA/einen Schlaganfall hindeuten, sofortige Überweisung in Erwägung ziehen (2)
      • Wenn der Patient anhaltende Symptome oder Anzeichen aufweist, wenn er gesehen wird, wenn er antikoaguliert ist oder wenn er mehr als ein Ereignis innerhalb von 24 Stunden hatte, ist die Aufnahme in die Notaufnahme zu erwägen (2)
    • bei neurologischen Symptomen, die auf einen Hirntumor hindeuten, dringende Einweisung (3)

Chronische Diplopie (alter Strabismus)

  • nicht dringende Überweisung in Erwägung ziehen, wenn problematisch (1)

Chronische Diplopie ohne einfache refraktive Erklärung

  • erfordert Überweisung zur fachärztlichen Untersuchung (2)

Anmerkungen (3):

  • Ein rasches Auftreten von Diplopie in Verbindung mit ZNS-Symptomen, die den Verdacht auf einen Hirntumor erwecken, erfordert eine dringende Überweisung.
    • Solche Symptome können sein
      • einseitige sensorineurale Taubheit;
      • progressives neurologisches Defizit;
      • kürzlich aufgetretene Krampfanfälle; mentale oder kognitive Veränderungen;
      • Hirnnervenlähmung;
      • Kopfschmerzen mit Erbrechen, Schläfrigkeit oder im Zusammenhang mit der Körperhaltung

  • Anhaltende Diplopie, für die es keine einfache refraktive Erklärung gibt, sollte ebenfalls überwiesen werden
    • insbesondere, wenn die Kopfschmerzen erst vor kurzem aufgetreten sind und mindestens einen Monat lang anhalten, auch wenn es keine Anzeichen für einen erhöhten Hirndruck oder ein neurologisches Defizit gibt

Referenz:


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