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Ratschläge für Autofahrer mit insulinbehandelter Diabetes

Übersetzt aus dem Englischen. Original anzeigen.

Autorenteam

Autofahrern mit insulinbehandelter Diabetes wird empfohlen, folgende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen:

  • Hypoglykämie
    • Hypoglykämie (auch Hypo genannt) ist der medizinische Begriff für einen niedrigen Glukosespiegel (Zucker). Bei einer schweren Hypoglykämie ist die Hilfe einer anderen Person erforderlich. Das Risiko einer Unterzuckerung ist die größte Gefahr für das sichere Führen eines Fahrzeugs, und dieses Risiko nimmt zu, je länger Sie mit Insulin behandelt werden. Dies kann sowohl Ihr eigenes Leben als auch das anderer Verkehrsteilnehmer gefährden. Viele der durch Hypoglykämie verursachten Unfälle sind darauf zurückzuführen, dass die Fahrer weiterfahren, obwohl sie Warnsymptome einer Hypoglykämie verspüren. Wenn Sie während der Fahrt Warnsymptome einer Hypoglykämie bemerken, müssen Sie so schnell wie möglich sicher anhalten - Ignorieren Sie die Warnsymptome nicht.
  • Zu den frühen Symptomen einer Unterzuckerung gehören Schweißausbrüche, Zittrigkeit oder Zittern, Hungergefühl, schneller Puls oder Herzklopfen, Angstzustände und Kribbeln in den Lippen. Wird dies nicht behandelt, kann es zu schwerwiegenderen Symptomen wie undeutlichem Sprechen, Konzentrationsschwierigkeiten, Verwirrung und ungeordnetem oder irrationalem Verhalten kommen, das mit Trunkenheit verwechselt werden kann. Unbehandelt kann dies zur Bewusstlosigkeit führen.

  • Autofahrern mit insulinbehandelter Diabetes wird empfohlen, folgende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen
    • Sie sollten Ihr Blutzuckermessgerät und die Blutzuckerteststreifen immer bei sich tragen, auch wenn Sie ein Echtzeit-Glukoseüberwachungssystem (RT-CGM) oder ein Flash-Glukoseüberwachungssystem (FGM) verwenden - beachten Sie, dass RT-CGM oder FGM nur dann geeignet sind, wenn Sie ein Fahrzeug der Gruppe 1 führen
    • Sie sollten Ihren Blutzucker weniger als 2 Stunden vor Beginn der ersten Fahrt und alle 2 Stunden nach Beginn der Fahrt messen.
    • Zwischen der Blutzuckermessung vor Fahrtantritt und der ersten Blutzuckermessung nach Fahrtantritt sollten höchstens 2 Stunden liegen.
    • Häufigere Kontrollen können erforderlich sein, wenn aus irgendeinem Grund ein erhöhtes Risiko für eine Unterzuckerung besteht, z. B. nach körperlicher Betätigung oder einer veränderten Essensroutine
    • Wenn Ihr Blutzuckerwert 5,0 mmol/l oder weniger beträgt, sollten Sie in jedem Fall eine Kleinigkeit essen. Wenn der Wert unter 4,0 mmol/L liegt oder Sie sich hypoglykämisch fühlen, fahren Sie nicht Auto
    • Halten Sie immer einen Notvorrat an schnell wirkenden Kohlenhydraten wie Glukosetabletten oder Bonbons griffbereit im Fahrzeug.
    • Sie sollten einen Ausweis mit sich führen, aus dem hervorgeht, dass Sie Diabetes haben, für den Fall, dass Sie bei einem Verkehrsunfall verletzt werden
    • Sie sollten bei der Umstellung des Insulinregimes, bei Änderungen des Lebensstils, bei sportlicher Betätigung, auf Reisen und in der Schwangerschaft besondere Vorsicht walten lassen
    • nehmen Sie auf langen Fahrten regelmäßig Mahlzeiten, Zwischenmahlzeiten und Ruhepausen ein. Vermeiden Sie immer Alkohol

  • Ratschläge zum Umgang mit Hypoglykämie oder dem Auftreten von Hypoglykämie zu Zeiten, die für das Autofahren relevant sind
    • Essen Sie in jedem Fall eine Zwischenmahlzeit, wenn Ihr Blutzuckerwert 5,0 mmol/l oder weniger beträgt. Liegt er unter 4,0 mmol/L oder fühlen Sie sich hypoglykämisch, fahren Sie nicht.
    • Tritt während der Fahrt eine Hypoglykämie auf, halten Sie das Fahrzeug so schnell wie möglich sicher an.
    • Stellen Sie den Motor ab, ziehen Sie den Schlüssel aus dem Zündschloss und nehmen Sie vom Fahrersitz Platz.
    • Sie sollten das Fahrzeug erst wieder in Betrieb nehmen, wenn der Blutzuckerspiegel nach 45 Minuten wieder normal ist (mindestens 5,0 mmol/l). Es dauert bis zu 45 Minuten, bis sich das Gehirn vollständig erholt hat.
    • Wenn Sie ein Echtzeit- (RT-CGM) oder Flash-Glukosemesssystem (FGM) verwenden, um Ihren Glukosespiegel zu überprüfen, und der Messwert 4,0 mmol/L oder weniger beträgt, müssen Sie das Autofahren unterbrechen und den Messwert des Glukosetests per Fingerstich bestätigen.
    • Ihr Glukosewert muss mindestens 5,0 mmol/L betragen, bevor Sie wieder am Steuer sitzen dürfen.

  • Geeignete Glukosemesssysteme
    • Fahrer der Gruppe 1 dürfen jetzt Glukosetests per Fingerstich und kontinuierliche Glukoseüberwachungssysteme (FGM und RT-CGM) für das Führen eines Fahrzeugs verwenden.
    • Fahrer der Gruppe 2 müssen für das Führen eines Fahrzeugs weiterhin die Fingerstichprobe verwenden. RT-CGM und Flash-Glukoseüberwachungssysteme sind für das Führen eines Fahrzeugs der Gruppe 2 gesetzlich nicht zulässig.
    • Alle Glukosemesssysteme, die für das Führen von Fahrzeugen der Gruppe 1 verwendet werden, müssen das CE-Zeichen tragen.
    • Da es Zeiten gibt, in denen FGM- und RT-CGM-Benutzer ihren Glukosegehalt per Fingerstich messen müssen, müssen die Benutzer dieser Systeme während der Fahrt auch Glukosemessgeräte und Teststreifen für die Fingerstichmessung zur Verfügung haben.

  • Wichtige Hinweise für Auto- oder Motorradfahrer (Gruppe 1) zur Verwendung von RT-CGM und FGM während der Fahrt
    • In den folgenden Fällen müssen Sie Ihren Blutzuckerspiegel durch eine Fingerprobe bestätigen lassen
      • Wenn Ihr Blutzuckerspiegel 4,0 mmol/L oder weniger beträgt
      • Wenn Sie Symptome einer Hypoglykämie haben.
      • Wenn Ihr Blutzuckermesssystem einen Wert anzeigt, der nicht mit Ihren Symptomen übereinstimmt (d. h. Sie haben Symptome einer Hypoglykämie, aber Ihr Messsystem zeigt dies nicht an).
      • Wenn Sie merken, dass Sie unterzuckert sind oder Anzeichen einer drohenden Unterzuckerung haben.
      • Zu allen anderen vom Hersteller Ihres Blutzuckermesssystems empfohlenen Zeiten.
      • Wenn Sie ein Glukoseüberwachungssystem (RT-CGM oder FGM) verwenden, dürfen Sie dieses nicht aktiv nutzen, während Sie Ihr Fahrzeug führen. Sie müssen an einem sicheren Ort anhalten, bevor Sie Ihr Gerät überprüfen.

  • Sie müssen die DVLA informieren, wenn Ihnen eines der folgenden Dinge widerfährt
    • Fahrer der Gruppe 1 (Auto und Motorrad)
      • Sie müssen die DVLA informieren, wenn:
        • Sie innerhalb der letzten 12 Monate mehr als einmal eine schwere Unterzuckerung im Wachzustand erlitten haben (wobei Sie die Hilfe einer anderen Person benötigten)
        • Sie ein beeinträchtigtes Bewusstsein für Hypoglykämie entwickeln (Schwierigkeiten beim Erkennen der Warnsymptome eines niedrigen Blutzuckerspiegels)
    • Fahrer von Fahrzeugen der Gruppe 2 (Busse und Lastkraftwagen)
      • Sie müssen das Führen von Fahrzeugen der Gruppe 2 einstellen und die DVLA informieren, wenn:
        • Sie eine einmalige Unterzuckerung haben, bei der Sie die Hilfe einer anderen Person benötigen, auch wenn dies im Schlaf geschehen ist
        • Sie in irgendeiner Weise das Bewusstsein für Hypoglykämie beeinträchtigt haben (Schwierigkeiten, die Warnsymptome eines niedrigen Blutzuckerspiegels zu erkennen)
    • Alle Fahrer (Gruppe 1 und Gruppe 2)
      • Sie müssen die DVLA informieren, wenn:
        • Sie während der Fahrt eine schwere Hypoglykämie erleiden
        • Sie oder Ihr medizinisches Team der Meinung sind, dass bei Ihnen ein hohes Risiko für eine Unterzuckerung besteht
        • sich ein bestehender Gesundheitszustand verschlimmert oder Sie einen anderen Zustand entwickeln, der Ihre Fähigkeit zum sicheren Führen eines Fahrzeugs beeinträchtigen könnte.

Aktuelle Hinweise finden Sie auf der Website der DVLA.

Referenz:


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