Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Großbritannien legal, wenn zwei Ärzte in gutem Glauben entscheiden, dass in Bezug auf eine bestimmte Schwangerschaft einer oder mehrere der im Abtreibungsgesetz genannten Gründe erfüllt sind (1).
A - Die Fortsetzung der Schwangerschaft würde eine größere Gefahr für das Leben der Schwangeren bedeuten, als wenn die Schwangerschaft abgebrochen wird: Abtreibungsgesetz 1967 in der geänderten Fassung, Abschnitt 1(1)(c).
B - der Abbruch ist erforderlich, um eine schwere dauerhafte Schädigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit der Schwangeren zu verhindern: Abschnitt 1(1)(b).
C - die Schwangerschaft hat die 24. Woche noch nicht überschritten und die Fortsetzung der Schwangerschaft würde eine größere Gefahr für die körperliche oder geistige Gesundheit der Schwangeren mit sich bringen als ein Abbruch der Schwangerschaft: Abschnitt 1 Absatz 1 Buchstabe a).
D - Die Schwangerschaft hat die 24. Woche noch nicht überschritten und die Fortsetzung der Schwangerschaft würde eine größere Gefahr für die körperliche oder geistige Gesundheit eines oder mehrerer vorhandener Kinder aus der Familie der Schwangeren mit sich bringen, als wenn die Schwangerschaft abgebrochen würde: Abschnitt 1(1)(a).16
E - es besteht die erhebliche Gefahr, dass das Kind im Falle seiner Geburt an solchen körperlichen oder geistigen Anomalien leiden würde, dass es schwer behindert wäre: Abschnitt 1(1)(d).
Das Gesetz erlaubt auch die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs in Notfällen, wenn ein Arzt nach Treu und Glauben zu der Überzeugung gelangt, dass ein Abbruch unmittelbar notwendig ist:
F - um das Leben der schwangeren Frau zu retten: Abschnitt 1(4)
G - zur Verhütung einer schweren dauernden Schädigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit der Schwangeren: Abschnitt 1(4).
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