In Bezug auf Gruppe 1 Berechtigung zum Führen eines Fahrzeugs:
Bei vorübergehender Insulinbehandlung, z. B. Schwangerschaftsdiabetes, nach Herzinfarkt, Teilnehmer an oralen/inhalierten Insulinstudien.
Ansonsten gelten die gleichen Hinweise wie für Diabetes und Autofahren (verlinkter Artikel).
Aktuelle Hinweise finden Sie auf der Website der DVLA.
Verweis:
Fügen Sie dieser Seite Informationen hinzu, die Sie während eines Beratungsgesprächs benötigen, z. B. eine Internetadresse oder eine Telefonnummer. Diese Informationen werden immer angezeigt, wenn Sie diese Seite besuchen