Von "zurückgebliebenen Produkten" spricht man, wenn während der dritten Phase der Wehen die gesamte oder ein Teil der Plazenta oder der Eihäute in der Gebärmutter zurückgeblieben sind. Meistens handelt es sich dabei um einen saftigen Lappen der Plazenta, was die Bedeutung einer gründlichen Untersuchung der Plazenta nach der Geburt unterstreicht - ein Gefäß in den Membranen, das scheinbar ins Leere führt, ist ein unheilvolles Zeichen.
Plazentarückstände lassen sich grob unterteilen in:
- fehlgeschlagene Ablösung aufgrund einer fehlenden Gebärmutterkontraktion oder einer krankhaften Anhaftung z. B. an einem Myom oder einer Narbe
- abgetrennte, aber zurückgehaltene Plazenta, z. B. aufgrund einer gerissenen Nabelschnur, einer kontrahierten Gebärmutter oder eines geschlossenen Gebärmutterhalses
Eine zurückgebliebene Plazenta ist eine häufige Ursache für primäre und sekundäre Nachgeburtsblutungen.
Behandlung von Frauen mit einer Retentionsplazenta (1):
- bei Frauen mit einer Retentionsplazenta sollte immer ein intravenöser Zugang gelegt werden
- die intravenöse Infusion von Oxytocin sollte nicht zur Unterstützung der Ablösung der Plazenta verwendet werden
- Bei Frauen mit einer retinierten Plazenta wird eine Oxytocin-Injektion in die Nabelvene mit 20 IE Oxytocin in 20 ml Kochsalzlösung empfohlen, gefolgt von einer proximalen Abklemmung der Nabelschnur.
- Wenn die Plazenta 30 Minuten nach der Oxytocin-Injektion oder früher, wenn der Zustand der Frau Anlass zur Besorgnis gibt, immer noch vorhanden ist, sollte den Frauen eine Beurteilung der Notwendigkeit einer Plazentaentfernung angeboten werden. Die Frauen sollten darüber informiert werden, dass diese Untersuchung schmerzhaft sein kann, und es sollte ihnen geraten werden, für diese Untersuchung ein Schmerzmittel oder sogar eine Anästhesie zu nehmen
- Wenn eine Frau über eine unzureichende Schmerzlinderung während der Untersuchung berichtet, muss die medizinische Fachkraft die Untersuchung sofort abbrechen und sich mit dieser Notwendigkeit befassen.
- Wenn eine manuelle Entfernung der Plazenta erforderlich ist, muss diese unter wirksamer Regionalanästhesie (oder, falls erforderlich, unter Vollnarkose) durchgeführt werden.
Referenz:
- NICE (September 2007): Intrapartale Versorgung.