18-20 Wochen
In der 18. und 20. Woche sollte auf Wunsch der Frau eine Ultraschalluntersuchung durchgeführt werden, um strukturelle Anomalien zu erkennen. Frauen, bei denen zu diesem Zeitpunkt festgestellt wird, dass sich die Plazenta über den inneren Muttermund hinaus erstreckt, sollte eine weitere Ultraschalluntersuchung nach 32 Wochen angeboten werden.
Die aktualisierte Anleitung besagt (2):
Stellen Sie sicher, dass bei Bedarf ein Dolmetscher zur Verfügung steht. Setzen Sie unabhängige Dolmetscher ein und nicht die Familienmitglieder oder Freunde der Frau.
Aktualisieren Sie die Schwangerenakte der Frau mit Angaben zu Vorgeschichte, Testergebnissen, Untersuchungsergebnissen, Medikamenten und Gesprächen.
Nur bei diesem Termin
Führen Sie eine Ultraschalluntersuchung durch, um:
Bei unerwarteten Ergebnissen von Untersuchungen oder Untersuchungen
Referenz:
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