Die Inkompetenz kann anhand der Anamnese und der vaginalen Untersuchung festgestellt werden.
Weitere nützliche Untersuchungen sind:
- Hysterographie - Röntgenaufnahme der Gebärmutter nach Instillation von Kontrastmittel - zeigt eine charakteristische Trichterbildung des Endozervikalkanals
- retrograde Dilatation - leichtes Einführen von Hegar-Dilatatoren
- Ultraschalluntersuchung - Inkompetenz, wenn: - Durchmesser des inneren Muttermundes größer als 15 mm im ersten Trimenon; oder größer als 20 mm im zweiten Trimenon; oder - Endozervikalkanal größer als 8 mm; oder - Länge des Gebärmutterhalses kleiner als 1,5 cm
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