Eine Notfallaufnahme kann angemessen sein für:
- Krankenhaus
- Gemeinschaftskrankenhaus
- Pflegeheime
- Erholungsheime
Die örtliche Politik kann vorschreiben, wie dies gehandhabt wird. Die Aufnahme in ein Pflege- oder Erholungsheim wird von den Sozialdiensten kontrolliert.
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