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Schwangerschaftsabbruch (gesetzliche Bestimmungen)

Übersetzt aus dem Englischen. Original anzeigen.

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Autorenteam

Das Abtreibungsgesetz von 1967, geändert durch das Gesetz über menschliche Befruchtung und Embryologie von 1990, regelt den Schwangerschaftsabbruch in England, Schottland und Wales (Großbritannien).

  • Ein Schwangerschaftsabbruch kann nur dann vorgenommen werden, wenn zwei zugelassene Ärzte nach Treu und Glauben der Meinung sind, dass ein Schwangerschaftsabbruch im Sinne des Gesetzes gerechtfertigt ist.
  • Nur ein zugelassener Arzt kann eine Schwangerschaft abbrechen.
  • Das Meldeformular muss von dem Arzt ausgefüllt werden, der die Verantwortung für den Eingriff übernimmt.
  • Das Abtreibungsgesetz schreibt vor, dass "jede Behandlung zum Zwecke des Schwangerschaftsabbruchs" in einem NHS-Krankenhaus oder einer zugelassenen Einrichtung stattfinden muss:
    • Die "Behandlung" umfasst die Verschreibung und Verabreichung der beiden Medikamente, die für die beiden Phasen des medizinischen Schwangerschaftsabbruchs verwendet werden.

Die Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, die folgenden Formulare auszufüllen:

  • HSA1 (Bescheinigung A in Schottland): Das HSA1-Formular muss von zwei Ärzten unterschrieben werden. Es handelt sich dabei um die Bescheinigung über das Gutachten, bevor ein Schwangerschaftsabbruch gemäß Abschnitt 1(1) des Abtreibungsgesetzes durchgeführt wird. Das HSA1-Formular muss 3 Jahre lang aufbewahrt werden.
  • HSA2 (Bescheinigung B in Schottland): Ist vom Arzt innerhalb von 24 Stunden nach einem Notabbruch auszufüllen und 3 Jahre lang aufzubewahren. In solchen Fällen entfällt das Erfordernis der Stellungnahme von zwei Ärzten.
  • HSA4: Muss vom Arzt ausgefüllt und innerhalb von 14 Tagen nach dem Abbruch entweder manuell oder elektronisch an den Chief Medical Officer (CMO) geschickt werden. Wie beim manuellen Formular können auch beim elektronischen Formular nur die Ärzte, die den Schwangerschaftsabbruch vornehmen, die Genehmigung erteilen. In Schottland muss das entsprechende Meldeformular innerhalb von 7 Tagen nach dem Schwangerschaftsabbruch an die schottische GMO geschickt werden. Bisher gibt es noch keine elektronische Form der Meldung.

Referenz:

  1. Royal College of Obstetricians and Gynaecologists (RCOG) 2011. The care of women requesting induced abortion. Evidenzbasierte klinische Leitlinie Nr. 7. https://www.rcog.org.uk/globalassets/documents/guidelines/abortion-guideline_web_1.pdf (Zugriff am 14. Januar 2022)

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Der Inhalt dieses Dokuments dient zu Informationszwecken und ersetzt nicht die Notwendigkeit, bei der Diagnose oder Behandlung von Krankheiten eine professionelle klinische Beurteilung vorzunehmen. Für die Diagnose und Behandlung jeglicher medizinischer Beschwerden sollte ein zugelassener Arzt konsultiert werden.

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