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Beginn der KOK (kombinierte orale Verhütungspille) nach dem Schwangerschaftsabbruch

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Beginn der kombinierten hormonellen Empfängnisverhütung und Erfordernis zusätzlicher empfängnisverhütender Vorsichtsmaßnahmen

Der FSRH hat verschiedene Umstände für den Beginn der kombinierten hormonellen Kontrazeption (CHC) vorgeschlagen, unter denen zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen erforderlich sind.

 

COC, kombinierte orale Kontrazeption; Cu-IUD, kupferhaltiges Intrauterinpessar; HSUPT, hochempfindlicher Urin-Schwangerschaftstest; LNG-EC, Levonorgestrel-Notfallkontrazeption; UPA-EC, Ulipristalacetat-Notfallkontrazeption; UPSI, ungeschützter Geschlechtsverkehr; VTE, venöse Thromboembolie.
*Tag 1 für Estradiolvalerat/Dienogest-Pille.
†Siehe FSRH-Leitlinie Empfängnisverhütung nach der Schwangerschaft.
Bei Vorliegen anderer Risikofaktoren für eine VTE, wie z. B. Immobilität, Transfusion bei der Entbindung, BMI ≥30 kg/m2, postpartale Blutung, unmittelbar nach einem Kaiserschnitt, Präeklampsie oder Rauchen, kann die Verwendung kombinierter hormoneller Kontrazeptiva ein zusätzliches erhöhtes Risiko für eine VTE darstellen.

Es ist zu beachten, dass in Bezug auf die trophoblastische Erkrankung festgestellt wurde, dass (2):

  • Das kombinierte orale Kontrazeptivum (COC) kann 1 Monat, nachdem kein hCG nachgewiesen wurde, begonnen werden. Das Verfahren für den Beginn der KOK ist dann so, als würde man die KOK zum ersten Mal einnehmen.

Referenz:

  • FSRH (Juli 2019). Kombinierte hormonelle Empfängnisverhütung
  • Guillebaud J, Empfängnisverhütung - Ihre Fragen beantwortet, 2012

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