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Beginn der kombinierten hormonellen Empfängnisverhütung und Erfordernis zusätzlicher empfängnisverhütender Vorsichtsmaßnahmen
Der FSRH hat verschiedene Umstände für den Beginn der kombinierten hormonellen Kontrazeption (CHC) vorgeschlagen, unter denen zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen erforderlich sind.
COC, kombinierte orale Kontrazeption; Cu-IUD, kupferhaltiges Intrauterinpessar; HSUPT, hochempfindlicher Urin-Schwangerschaftstest; LNG-EC, Levonorgestrel-Notfallkontrazeption; UPA-EC, Ulipristalacetat-Notfallkontrazeption; UPSI, ungeschützter Geschlechtsverkehr; VTE, venöse Thromboembolie.
*Tag 1 für Estradiolvalerat/Dienogest-Pille.
†Siehe FSRH-Leitlinie Empfängnisverhütung nach der Schwangerschaft.
Bei Vorliegen anderer Risikofaktoren für eine VTE, wie z. B. Immobilität, Transfusion bei der Entbindung, BMI ≥30 kg/m2, postpartale Blutung, unmittelbar nach einem Kaiserschnitt, Präeklampsie oder Rauchen, kann die Verwendung kombinierter hormoneller Kontrazeptiva ein zusätzliches erhöhtes Risiko für eine VTE darstellen.
Es ist zu beachten, dass in Bezug auf die trophoblastische Erkrankung festgestellt wurde, dass (2):
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