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Kopfverletzung - Kriterien für die Einweisung in eine Notaufnahme

Übersetzt aus dem Englischen. Original anzeigen.

Autorenteam

Kriterien für die Einweisung in die Notaufnahme eines Krankenhauses bei Kopfverletzungen durch kommunale Gesundheitsdienste, z. B. Allgemeinmedizin und NHS-Kliniken für leichte Verletzungen

  • GCS weniger als 15 bei der Erstuntersuchung
  • Bewusstlosigkeit als Folge der Verletzung
  • fokale neurologische Defizite seit der Verletzung (z. B. Probleme beim Verstehen, Sprechen, Lesen oder Schreiben, verminderte Empfindungsfähigkeit, Gleichgewichtsstörungen, allgemeine Schwäche, Sehstörungen, abnorme Reflexe und Probleme beim Gehen)
  • jeder Verdacht auf einen Schädelbruch oder eine penetrierende Kopfverletzung seit der Verletzung (z. B. klare Flüssigkeit, die aus den Ohren oder der Nase läuft, ein blaues Auge ohne damit verbundene Schäden um die Augen herum, Blutungen aus einem oder beiden Ohren, neue Taubheit in einem oder beiden Ohren, Blutergüsse hinter einem oder beiden Ohren, Anzeichen einer penetrierenden Verletzung, sichtbare Verletzungen der Kopfhaut oder des Schädels, die für die Fachkraft von Bedeutung sind)
  • Amnesie für Ereignisse vor oder nach der Verletzung. Die Beurteilung einer Amnesie ist bei präverbalen Kindern nicht möglich und bei Kindern unter 5 Jahren wahrscheinlich nicht möglich
  • Anhaltende Kopfschmerzen seit der Verletzung
  • Erbrechensanfälle seit der Verletzung
  • jeglicher Krampfanfall seit der Verletzung
  • frühere kraniale neurochirurgische Eingriffe
  • eine energiereiche Kopfverletzung (z. B. Fußgänger, der von einem Kraftfahrzeug angefahren wurde, Insasse, der aus einem Kraftfahrzeug herausgeschleudert wurde, Sturz aus einer Höhe von mehr als 1 m oder über mehr als fünf Stufen, Tauchunfall, Zusammenstoß mit einem Kraftfahrzeug bei hoher Geschwindigkeit, Überschlag, Unfall mit motorisierten Freizeitfahrzeugen, Zusammenstoß mit einem Fahrrad oder jeder andere potenziell energiereiche Mechanismus)
  • Blutung oder Gerinnungsstörung in der Vorgeschichte
  • Derzeitige Behandlung mit Antikoagulantien und Thrombozytenaggregationshemmern (außer Aspirin-Monotherapie)
  • Derzeitige Drogen- oder Alkoholvergiftung
  • Bedenken hinsichtlich der Sicherheit (z. B. mögliche nicht unfallbedingte Verletzungen oder eine schutzbedürftige Person ist betroffen)
  • Reizbarkeit oder verändertes Verhalten (leicht ablenkbar, nicht sie selbst, keine Konzentration, kein Interesse an den Dingen um sie herum), insbesondere bei Säuglingen und Kindern unter 5 Jahren
  • anhaltende Besorgnis der Fachkraft über die Diagnose

Liegt keiner der aufgeführten Faktoren vor, sollte die Fachkraft die Einweisung in eine Notaufnahme in Erwägung ziehen, wenn einer der folgenden Faktoren vorliegt, je nachdem, wie sie den Schweregrad selbst einschätzt:

  • Reizbarkeit oder verändertes Verhalten, insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern (d. h. Kindern unter 5 Jahren)
  • sichtbares Kopftrauma, das oben nicht erwähnt wurde, aber für die Fachkraft dennoch besorgniserregend ist
  • ungünstige soziale Faktoren (z. B. keine Person, die den Verletzten zu Hause beaufsichtigen kann)
  • anhaltende Besorgnis des Verletzten oder seines Betreuers über die Diagnose

Transport zur Notaufnahme

  • Patienten, die von kommunalen Gesundheitsdiensten und NHS-Kliniken für leichte Verletzungen überwiesen werden, sollten während des Transports in die Notaufnahme von einem kompetenten Erwachsenen begleitet werden
  • Die einweisende Fachkraft sollte auf der Grundlage des klinischen Zustands des Patienten entscheiden, ob ein Krankenwagen erforderlich ist. Wird ein Krankenwagen nicht für erforderlich gehalten, sind öffentliche Verkehrsmittel und das Auto geeignete Transportmittel, sofern der Patient begleitet wird.
  • Die einweisende Fachkraft sollte das Zielkrankenhaus (telefonisch) über die bevorstehende Verlegung informieren, und bei Nicht-Notfällen sollte dem Patienten ein Brief mit einer Zusammenfassung der Anzeichen und Symptome mitgegeben werden.

Referenz:

  1. NICE (September 2007). Leitlinie zu Kopfverletzungen
  2. NICE (Januar 2014). Triage, Bewertung, Untersuchung und Frühbehandlung von Kopfverletzungen bei Säuglingen, Kindern und Erwachsenen
  3. NICE (Mai 2023). Kopfverletzung: Beurteilung und frühzeitige Behandlung

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