Die Zeugen Jehovas erlauben normalerweise keine Form der Gewebetransplantation, insbesondere keine Bluttransfusion. Erwachsene haben das Recht, eine Transfusion zu verweigern, und eine Transfusion ohne Zustimmung ist eine Körperverletzung. Es ist ratsam, den Patienten vor einem Zeugen auf die mit einer solchen Verweigerung verbundenen Risiken hinzuweisen und sich schriftlich bestätigen zu lassen, dass der Patient diese Risiken verstanden hat.
Bei Kindern von Zeugen Jehovas rät das Rundschreiben des Nationalen Gesundheitsdienstes Nr. 1975 (GEN)81:
"Die Entscheidung, ob eine Bluttransfusion oder eine Operation zur Rettung des Lebens eines Kindes trotz des Wunsches der Eltern durchgeführt werden soll oder nicht, sollte von dem betreffenden Facharzt auf der Grundlage seines klinischen Urteils und nach einer umfassenden Diskussion mit den Eltern getroffen werden.
Ein Arzt würde vor Gericht kaum ein Risiko eingehen, wenn er, wenn er nach seinem Gewissen handelt, a. die schriftliche Stellungnahme eines ärztlichen Kollegen einholt, die besagt, dass das Leben des Patienten in Gefahr ist, wenn die Behandlung verweigert wird, und b. eine Bestätigung der Eltern, vorzugsweise schriftlich oder vor einem Zeugen, dass sie über die Gefahr aufgeklärt wurden und ihre Zustimmung dennoch verweigert wird.
Die Ablehnung von Blutprodukten durch die Zeugen Jehovas beruht auf der Auslegung zahlreicher Bibelstellen, darunter Apostelgeschichte 15,29: "Ihr sollt euch enthalten von Götzenopfern, von Blut, von Fleisch von erwürgten Tieren und von Unzucht. Ihr werdet gut daran tun, diese Dinge zu meiden."
Fügen Sie dieser Seite Informationen hinzu, die Sie während eines Beratungsgesprächs benötigen, z. B. eine Internetadresse oder eine Telefonnummer. Diese Informationen werden immer angezeigt, wenn Sie diese Seite besuchen