Eine Tracheostomie kann bei einer Obstruktion der oberen Atemwege angezeigt sein, wenn:
- Impaktion eines Fremdkörpers in den oberen Atemwegen
- Kehlkopfödem - z. B. Epiglottis, Ludwigs Angina
- schwere Gesichtsverletzungen
- Verbrennungen im Gesicht
- wenn ein Angriff mit direkter Kehlkopfverletzung stattgefunden hat
Weitere Einzelheiten zur Obstruktion der oberen Atemwege finden Sie im Menü.
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