Eine ausführliche psychiatrische Beurteilung des Patienten und seines Ehepartners ist erforderlich. Beide sollten zunächst einzeln untersucht werden.
Vom Ehepartner sollten Informationen über die krankhaften Überzeugungen und Handlungen des Patienten eingeholt werden. Die Beurteilung sollte Fragen umfassen zu
- die Qualität der eifersüchtigen Überzeugungen - sind sie von wahnhafter Intensität?
- Dinge, die Ausbrüche von Ressentiments, Anschuldigungen und Fragen provozieren
- die Reaktion des Ehepartners auf die Ausbrüche des Patienten
- die Reaktion des Patienten auf die Reaktion des Ehepartners
- Einzelheiten zu gewalttätigem Verhalten
Weitere wichtige Informationen sind detaillierte Angaben zur Ehe- und Sexualgeschichte beider Partner.
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