Eine ausführliche psychiatrische Beurteilung des Patienten und seines Ehepartners ist erforderlich. Beide sollten zunächst einzeln untersucht werden.
Vom Ehepartner sollten Informationen über die krankhaften Überzeugungen und Handlungen des Patienten eingeholt werden. Die Beurteilung sollte Fragen umfassen zu
Weitere wichtige Informationen sind detaillierte Angaben zur Ehe- und Sexualgeschichte beider Partner.
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