Das Internationale Arbeitsamt kategorisiert diese Erkrankung nach der Größe der Verschattung, die durch diese Massen auf dem Röntgenbild der Brust entsteht.
A : Trübungen mit einem Durchmesser von mehr als 1 cm, aber weniger als 5 cm
B : Trübungen mit einem Durchmesser von mehr als 5 cm, die jedoch weniger als ein Drittel der Fläche des rechten Lungenfeldes einnehmen
C : Trübungen mit einem Durchmesser von mehr als 5 cm, die mehr als ein Drittel der Fläche des rechten Lungenfeldes einnehmen
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