Der Verbrennungspatient oder der Zeuge sollte ausdrücklich gefragt werden, wie es zu der Verletzung gekommen ist. Bestimmte Szenarien haben eine größere Tendenz zu Inhalationsverletzungen:
Es sollte nach Atemwegssymptomen gefragt werden, z. B. nach anhaltendem Husten mit kohlenstoffhaltigem Auswurf. Schließlich sollte auch nach früheren Atemwegserkrankungen, z. B. Asthma, gefragt werden.
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