Diese Website ist für Angehörige der Gesundheitsberufe bestimmt

Go to /anmelden page

Sie können 5 weitere Seiten anzeigen, bevor Sie sich anmelden

EKG-Veränderungen bei Lungenembolie (PE)

Übersetzt aus dem Englischen. Original anzeigen.

Last reviewed dd mmm yyyy. Last edited dd mmm yyyy

Autorenteam

Bei einem Patienten, der eine Lungenembolie erlitten hat, kann es zu vorübergehenden unspezifischen Veränderungen im EKG des Patienten kommen:

  • oft sind keine Veränderungen im EKG zu sehen
  • klassische Veränderungen sind S1, Q3, T3

Die detaillierten Veränderungen sind wie folgt:

  • hohe R-Wellen in V1
  • P pulmonale (spitze P-Wellen), die am besten in den inferioren Ableitungen zu sehen sind
  • Es kann eine Abweichung der rechten Achse und eine Drehung im Uhrzeigersinn auftreten.
  • Vorhofarrhythmien können auftreten
  • es kann eine T-Wellen-Inversion in den Ableitungen V1, V2, V3 auftreten
  • möglicher Rechtsschenkelblock
  • der Übergangspunkt kann nach links verschoben sein, so dass die R-Welle der S-Welle in V5 oder V6 und nicht in V3 oder V4 entspricht
  • in diesem Fall findet sich häufig eine Q-Welle in Ableitung 3, die an einen inferioren Infarkt erinnert
  • eine rechtsventrikuläre Dehnung wird sehr gelegentlich beobachtet und verursacht eine S-Welle in Ableitung I, eine Q-Welle und eine invertierte T-Welle in Ableitung III
    • Das rechtsventrikuläre Belastungsmuster im EKG ist mit einem ungünstigen Kurzzeit-Outcome verbunden und erhöht den prognostischen Wert des echokardiographischen Nachweises einer rechtsventrikulären Dysfunktion bei Patienten mit akuter Lungenembolie und normalem Blutdruck (1)

Klicken Sie hier für ein Beispiel-EKG und weitere Informationen

Referenz:


Erstellen Sie ein Konto, um Seitenanmerkungen hinzuzufügen

Fügen Sie dieser Seite Informationen hinzu, die Sie während eines Beratungsgesprächs benötigen, z. B. eine Internetadresse oder eine Telefonnummer. Diese Informationen werden immer angezeigt, wenn Sie diese Seite besuchen

Der Inhalt dieses Dokuments dient zu Informationszwecken und ersetzt nicht die Notwendigkeit, bei der Diagnose oder Behandlung von Krankheiten eine professionelle klinische Beurteilung vorzunehmen. Für die Diagnose und Behandlung jeglicher medizinischer Beschwerden sollte ein zugelassener Arzt konsultiert werden.

Soziale Medien

Copyright 2024 Oxbridge Solutions Limited, eine Tochtergesellschaft von OmniaMed Communications Limited. Alle Rechte vorbehalten. Jegliche Verbreitung oder Vervielfältigung der hierin enthaltenen Informationen ist strengstens untersagt. Oxbridge Solutions wird durch Werbung finanziert, behält aber seine redaktionelle Unabhängigkeit bei.