Wie bei blauen Flecken ist es möglich, dass ein Kind sich selbst verletzt, aber diese Verletzungen nehmen im Allgemeinen eine bestimmte Form an und sind in der Regel altersgerecht. So ist es unwahrscheinlich, dass ein Kind, das nicht laufen kann, sich ein Bein bricht. Die andere Art der Präsentation ist ein nicht diagnostiziertes Ereignis - d. h. ein Kind, das aus einem für die Eltern offensichtlich unklaren Grund Schmerzen hat.
Zu den möglichen Merkmalen gehören:
- Schmerzen in einer Gliedmaße, wobei der Säugling oder das Kind diese Gliedmaße nur widerwillig bewegen kann
- mehrere Frakturen, insbesondere in verschiedenen Altersstufen, d. h. in unterschiedlichen Heilungsstadien
- Spiralfrakturen durch Verdrehung
- Rippenfrakturen durch Quetschung; sie sind meist posterior
- Epiphysenfrakturen durch Ziehen
NICE hat Leitlinien für Frakturen erstellt, bei denen eine Kindesmisshandlung in Betracht gezogen werden sollte:
- Verdacht auf Kindesmisshandlung, wenn ein Kind eine oder mehrere Frakturen aufweist, ohne dass eine medizinische Erkrankung vorliegt, die zu brüchigen Knochen prädisponiert (z. B. Osteogenesis imperfecta, Osteopenie bei Frühgeborenen), oder wenn die Erklärung nicht vorhanden oder unpassend ist. Die Präsentationen umfassen:
- Frakturen in verschiedenen Altersstufen
- Röntgennachweis von okkulten Frakturen (Frakturen, die auf Röntgenbildern identifiziert wurden und klinisch nicht erkennbar waren). Zum Beispiel: Rippenfrakturen bei Säuglingen
Anmerkungen:
- Für die Zwecke dieser Leitlinie bedeutet der Verdacht auf Kindesmisshandlung ein ernsthaftes Maß an Besorgnis über die Möglichkeit von Kindesmisshandlung, ist aber kein Beweis dafür.
- Eine Eimerhenkelfraktur beschreibt das radiologische Erscheinungsbild einer metaphysären Fraktur, die mit nicht unfallbedingten Verletzungen einhergeht.
Referenz: