Diese Website ist für Angehörige der Gesundheitsberufe bestimmt

Go to /anmelden page

Sie können 5 weitere Seiten anzeigen, bevor Sie sich anmelden

Ottawa-Regeln bezüglich der Anforderung von Röntgenaufnahmen des Knies

Übersetzt aus dem Englischen. Original anzeigen.

Last reviewed dd mmm yyyy. Last edited dd mmm yyyy

Autorenteam

Die Ottawa-Regeln wurden von Steil et al. beschrieben und bewertet (1,2).

Auch neuere Erkenntnisse unterstützen die Ottawa-Knöchelregeln als genaues Instrument zum Ausschluss von Frakturen des Knöchels und des Mittelfußes. Das Instrument hat eine Sensitivität von fast 100 % und eine bescheidene Spezifität, und seine Anwendung dürfte die Zahl der unnötigen Röntgenaufnahmen um 30-40 % reduzieren (3).

 

Das Diagramm wurde mit Genehmigung von www.gp-training.net

Ottawa-Regeln in Bezug auf Röntgenaufnahmen des Sprunggelenks

Eine Röntgenaufnahme des Sprunggelenks ist nur dann erforderlich, wenn Schmerzen in der Malleolarzone auftreten und einer der folgenden Befunde vorliegt:

  • knöcherne Schmerzempfindlichkeit in der lateralen Malleolarzone A (von der Spitze des lateralen Malleolus bis einschließlich der unteren 6 cm des hinteren Randes des Fibulars)
  • knöcherne Zärtlichkeit in der medialen Malleolarzone B (von der Spitze des medialen Malleolus bis zu den unteren 6 cm des hinteren Randes der Tibia)
  • Unfähigkeit, unmittelbar nach der Verletzung und in der Notaufnahme vier belastende Schritte zu gehen

Ottawa-Regeln in Bezug auf Röntgenaufnahmen des Fußes

Eine Röntgenaufnahme des Fußes ist erforderlich, wenn Schmerzen im Mittelfußbereich und einer der folgenden Befunde vorliegen:

  • Schmerzhaftigkeit des Knochens im Bereich des Navikularknochens (C)
  • Schmerzempfindlichkeit an der Basis des 5. Mittelfußknochens (D)
  • Unfähigkeit, Gewicht zu tragen, sowohl sofort als auch in der Notaufnahme

Ottawa-Regeln in Bezug auf Röntgenaufnahmen des Knies

Eine Röntgenuntersuchung ist bei Patienten mit Knieverletzungen angezeigt, auf die eine der folgenden Bedingungen zutrifft:

  • Alter von 55 Jahren oder älter
  • Schmerzempfindlichkeit am Fibulakopf
  • isolierte Schmerzempfindlichkeit der Kniescheibe
  • Unfähigkeit, das Knie auf 90 Grad zu beugen
  • Unfähigkeit, unmittelbar nach der Verletzung und in der Notaufnahme vier belastende Schritte zu gehen

Anmerkungen:

  • Die Ottawa-Knöchelregeln gelten für Kinder ab dem Alter von 3 Jahren und für Erwachsene bis zum Alter von 55 Jahren
  • Schmerzempfindlichkeit über dem Kahnbein, dem Fersenbein, der Basis des 5. Mittelfußknochens oder dem proximalen Wadenbein erfordern spezielle Röntgenaufnahmen, um Frakturen auszuschließen
  • die Ottawa-Knöchel-Regeln scheinen ein zuverlässiges Instrument zum Ausschluss von Frakturen bei Kindern über 5 Jahren zu sein, die mit Knöchel- und Mittelfußverletzungen vorstellig werden (4)

Referenz:

  1. Stiell IG et al.Multicentre trial to introduce the Ottawa ankle rules for use of radiography in acute ankle injuries BMJ 1995;311:594-597
  2. Stiell IG et al. Implementation of the Ottawa ankle rules. JAMA 1994;271:827-32
  3. Bachmann LM et al. Accuracy of Ottawa ankle rules to exclude fractures of the ankle and mid-foot: systematic review BMJ, Feb 2003; 326: 417.
  4. Dowling S et al.Accuracy of Ottawa Ankle Rules to exclude fractures of the ankle and midfoot in children: a meta-analysis. Acad Emerg Med. 2009 Apr;16(4):277-87

Erstellen Sie ein Konto, um Seitenanmerkungen hinzuzufügen

Fügen Sie dieser Seite Informationen hinzu, die Sie während eines Beratungsgesprächs benötigen, z. B. eine Internetadresse oder eine Telefonnummer. Diese Informationen werden immer angezeigt, wenn Sie diese Seite besuchen

Der Inhalt dieses Dokuments dient zu Informationszwecken und ersetzt nicht die Notwendigkeit, bei der Diagnose oder Behandlung von Krankheiten eine professionelle klinische Beurteilung vorzunehmen. Für die Diagnose und Behandlung jeglicher medizinischer Beschwerden sollte ein zugelassener Arzt konsultiert werden.

Soziale Medien

Copyright 2024 Oxbridge Solutions Limited, eine Tochtergesellschaft von OmniaMed Communications Limited. Alle Rechte vorbehalten. Jegliche Verbreitung oder Vervielfältigung der hierin enthaltenen Informationen ist strengstens untersagt. Oxbridge Solutions wird durch Werbung finanziert, behält aber seine redaktionelle Unabhängigkeit bei.