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Ottawa-Regeln bezüglich der Anforderung einer Röntgenaufnahme des Knöchels

Übersetzt aus dem Englischen. Original anzeigen.

Autorenteam

Die Ottawa-Regeln wurden von Steil et al. beschrieben und bewertet (1,2).

Auch neuere Erkenntnisse unterstützen die Ottawa-Knöchelregeln als genaues Instrument zum Ausschluss von Frakturen des Knöchels und des Mittelfußes. Das Instrument hat eine Sensitivität von fast 100 % und eine bescheidene Spezifität, und seine Anwendung dürfte die Zahl der unnötigen Röntgenaufnahmen um 30-40 % reduzieren (3).

 

Das Diagramm wurde mit Genehmigung von www.gp-training.net

Ottawa-Regeln in Bezug auf Röntgenaufnahmen des Sprunggelenks

Eine Röntgenaufnahme des Sprunggelenks ist nur dann erforderlich, wenn Schmerzen in der Malleolarzone auftreten und einer der folgenden Befunde vorliegt:

  • knöcherne Schmerzempfindlichkeit in der lateralen Malleolarzone A (von der Spitze des lateralen Malleolus bis einschließlich der unteren 6 cm des hinteren Randes des Fibulars)
  • knöcherne Zärtlichkeit in der medialen Malleolarzone B (von der Spitze des medialen Malleolus bis zu den unteren 6 cm des hinteren Randes der Tibia)
  • Unfähigkeit, unmittelbar nach der Verletzung und in der Notaufnahme vier belastende Schritte zu gehen

Ottawa-Regeln in Bezug auf Röntgenaufnahmen des Fußes

Eine Röntgenaufnahme des Fußes ist erforderlich, wenn Schmerzen im Mittelfußbereich und einer der folgenden Befunde vorliegen:

  • Schmerzhaftigkeit des Knochens im Bereich des Navikularknochens (C)
  • Schmerzempfindlichkeit an der Basis des 5. Mittelfußknochens (D)
  • Unfähigkeit, Gewicht zu tragen, sowohl sofort als auch in der Notaufnahme

Ottawa-Regeln in Bezug auf Röntgenaufnahmen des Knies

Eine Röntgenuntersuchung ist bei Patienten mit Knieverletzungen angezeigt, auf die eine der folgenden Bedingungen zutrifft:

  • Alter von 55 Jahren oder älter
  • Schmerzempfindlichkeit am Fibulakopf
  • isolierte Schmerzempfindlichkeit der Kniescheibe
  • Unfähigkeit, das Knie auf 90 Grad zu beugen
  • Unfähigkeit, unmittelbar nach der Verletzung und in der Notaufnahme vier belastende Schritte zu gehen

Anmerkungen:

  • Die Ottawa-Knöchelregeln gelten für Kinder ab dem Alter von 3 Jahren und für Erwachsene bis zum Alter von 55 Jahren
  • Schmerzempfindlichkeit über dem Kahnbein, dem Fersenbein, der Basis des 5. Mittelfußknochens oder dem proximalen Wadenbein erfordern spezielle Röntgenaufnahmen, um Frakturen auszuschließen
  • die Ottawa-Knöchel-Regeln scheinen ein zuverlässiges Instrument zum Ausschluss von Frakturen bei Kindern über 5 Jahren zu sein, die mit Knöchel- und Mittelfußverletzungen vorstellig werden (4)

Referenz:

  1. Stiell IG et al.Multicentre trial to introduce the Ottawa ankle rules for use of radiography in acute ankle injuries BMJ 1995;311:594-597
  2. Stiell IG et al. Implementation of the Ottawa ankle rules. JAMA 1994;271:827-32
  3. Bachmann LM et al. Accuracy of Ottawa ankle rules to exclude fractures of the ankle and mid-foot: systematic review BMJ, Feb 2003; 326: 417.
  4. Dowling S et al.Accuracy of Ottawa Ankle Rules to exclude fractures of the ankle and midfoot in children: a meta-analysis. Acad Emerg Med. 2009 Apr;16(4):277-87

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