Der größte Teil der Behandlung von Patienten mit Hüftgelenksarthrose kann in der Primärversorgung erfolgen. Die Patienten sollten jedoch an einen Spezialisten überwiesen werden, wenn:
**** es Anzeichen für eine Infektion des Gelenks gibt
*** sich die Symptome rasch verschlechtern und zu schweren Behinderungen führen
* die Schmerzen und/oder die Behinderung trotz Therapie fortbestehen
* die Symptome die Lebensqualität beeinträchtigen. Der Zeitpunkt der Einweisung sollte davon abhängen, inwieweit die Erkrankung zu Schmerzen, Behinderung, Schlaflosigkeit, Verlust der Selbständigkeit, Unfähigkeit zur Ausübung normaler Tätigkeiten, eingeschränkter Funktionsfähigkeit oder psychischer Beeinträchtigung führt.
+ die medikamentöse Behandlung verursacht eine schwere unerwünschte Wirkung
+ die Diagnose ist oder wird unsicher
Schlüssel zu den Überweisungszeiten:
**** sofortige Überweisung (a)
*** dringende Überweisung (b)
** bald (b)
* Routine (b)
+ Zeiten sind Ermessenssache und hängen von den klinischen Umständen ab
(a) innerhalb eines Tages
(b) Gesundheitsbehörden, Trusts und Primärversorgungsgruppen sollten lokale Definitionen der maximalen Wartezeiten in jeder dieser Kategorien erarbeiten. Die multidisziplinären Gruppen waren der Ansicht, dass eine maximale Wartezeit von 2 Wochen für die Kategorie "dringend" angemessen ist.
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