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Chirurgische Behandlung

Übersetzt aus dem Englischen. Original anzeigen.

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Autorenteam

Ein chirurgischer Eingriff ist in der Regel Patienten mit schwerer Ménière-Krankheit vorbehalten, die auf eine medikamentöse Behandlung nicht ansprechen (1):

Verfahren zur Erhaltung des Hörvermögens bei Morbus Menière:

  • Dekompression des Endolymphsacks:
    • der Endolymphsack liegt auf der hinteren Fläche des Felsenbeins
    • die Dekompression wird durch Mastoidektomie und Drainage durchgeführt
  • Durchtrennung des Nervus vestibularis - kann in Zusammenarbeit mit einem Neurochirurgen durchgeführt werden; der Zugang zu den Vestibularisnerven erfolgt durch eine Kraniotomie der mittleren Schädelgrube. Dieses Verfahren ist mit einer erheblichen Morbidität verbunden und birgt das Risiko einer postoperativen Epilepsie (2)
  • Ultraschallzerstörung der vestibulären Endorgane - der laterale Bogengang wird durch Mastoidektomie freigelegt und mit Ultraschall beschallt

Bei der totalen Labyrinthektomie wird die Funktion des Innenohrs zerstört, was zu Taubheit führt, in der Regel aber den Schwindel lindert. Sie sollte nur durchgeführt werden, wenn ein einseitiger Morbus Menière vorliegt und der Hörverlust schwerwiegend ist.

Scheinbar irrelevante Verfahren haben sich als wirksam erwiesen, z. B. das Einsetzen von Tüllen, obwohl die Symptome zurückkehren können, wenn die Tüllen wieder entfernt werden.

Referenz:


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