Nicht-organische Schwerhörigkeit wird häufig im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen wegen angeblicher Lärmschäden und bei psychischen Störungen, z. B. im Jugendalter, festgestellt.
Die Diagnose ergibt sich zunächst aus dem Verdacht, gefolgt von audiologischen Tests. Die Hirnstammaudiometrie ist diagnostisch.
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