Plötzlicher Sehverlust ist ein augenärztlicher Notfall und erfordert die sofortige Einweisung in die Augen-Notfallabteilung.
Patienten mit akut auftretenden Flashern/Floatern ohne andere Symptome (keine Veränderung der Sehschärfe, kein Gesichtsfeldausfall) sollten dringend an einen Augenarzt überwiesen werden (1).
Die Patienten sollten über die Bedeutung der Prävention aufgeklärt werden.
Die Ablösung schreitet unweigerlich fort, bis sie vollständig ist und das betroffene Auge erblindet. Eine nicht rhegmatogene Ablösung kann mit hochdosierten Steroiden behandelt werden, die mit einer Behandlung der zugrunde liegenden Ursache einhergehen.
Bei einer rhegmatogenen Ablösung muss der Riss repariert werden. Flache Netzhautrisse - d. h. eine vernachlässigbare Ablösung - können durch Laser-Photokoagulation oder Kryotherapie verschlossen werden.
Wenn sich die Netzhaut ablöst, ist eine chirurgische Korrektur erforderlich, um die Netzhaut wieder anzulegen und etwaige Netzhautrisse zu schließen (2). Die chorio-retinale Apposition kann chirurgisch herbeigeführt werden durch:
Chirurgische Reparaturen von Netzhautablösungen, die nicht die Makula betreffen, werden am selben oder am nächsten Tag durchgeführt. Ist die Makula jedoch bereits abgelöst, sollte die Operation innerhalb von fünf Tagen versucht werden (1).
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