Schwindel - Haftung für plötzliche und unprovozierte oder unvorhergesehene Schwindelanfälle, die zu einer Behinderung führen
Plötzlich wird definiert als "ohne ausreichende Vorwarnung, um ein sicheres Ausweichen beim Führen eines Fahrzeugs zu ermöglichen", und behindernd wird definiert als "unfähig, die ausgeübte Tätigkeit sicher fortzusetzen".
z. B. Morbus Menière, labyrinthische oder andere Hirnstammstörungen
Re: Anspruchsberechtigung der Gruppe 1
Darf bei der Vorstellung nicht Auto fahren und muss die DVLA benachrichtigen.
Aktuelle Hinweise finden Sie in der Veröffentlichung "At a Glance Guide to the Current Medical Standards of Fitness to Drive" und auf der Website www.dvla.gov.uk.
Referenz:
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