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Bedingungen, unter denen dem Patienten vom Fahren abgeraten werden sollte

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Autorenteam

LIZENZEN (Berechtigung der Gruppe 1)

  • Angina pectoris
    • das Fahren muss eingestellt werden, wenn die Symptome in Ruhe oder am Steuer auftreten
    • das Fahren kann wieder aufgenommen werden, wenn die Symptome zufriedenstellend kontrolliert werden
    • Die DVLA muss nicht benachrichtigt werden
  • akutes Koronarsyndrom einschließlich Myokardinfarkt
    • Nach einem Herzinfarkt muss das Führen von Kraftfahrzeugen für mindestens 4 Wochen eingestellt werden. Danach kann das Führen eines Fahrzeugs wieder aufgenommen werden, vorausgesetzt, es liegt kein anderes disqualifizierendes Ereignis vor
    • nach einem Herzinfarkt ohne ST-Hebungen kann das Führen eines Fahrzeugs 1 Woche nach erfolgreicher Angioplastie wieder aufgenommen werden, sofern keine anderen Gründe für die Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegen
    • Die DVLA muss nicht benachrichtigt werden.
  • Koronararterien-Bypass-Transplantation - siehe Menüpunkt

  • Koronarangioplastie
    • Das Führen von Fahrzeugen muss für mindestens 1/52 Jahre eingestellt werden.
    • Das Führen eines Fahrzeugs kann danach wieder aufgenommen werden, sofern keine andere disqualifizierende Bedingung vorliegt.
    • Die DVLA muss nicht benachrichtigt werden
  • Herzrhythmusstörungen - siehe Menüpunkt

  • Einsetzen eines Herzschrittmachers oder erfolgreiche Katheterablation - siehe Menüpunkt

  • Implantierbarer Kardioverter-Defibrillator - siehe Menüpunkt

  • Synkope - bis die Ursache ermittelt und die Symptome unter Kontrolle sind

Aktuelle Informationen finden Sie im "At a Glance Guide to the Current Medical Standards of Fitness to Drive" und auf der Website www.dvla.gov.uk.


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