Diese Website ist für Angehörige der Gesundheitsberufe bestimmt

Go to /anmelden page

Sie können 5 weitere Seiten anzeigen, bevor Sie sich anmelden

Diagnostische Kriterien für BJHS

Übersetzt aus dem Englischen. Original anzeigen.

Autorenteam

Diagnosekriterien für das gutartige Hypermobilitätssyndrom der Gelenke

  • Wichtigste Kriterien
    • 1) ein Beighton-Score von 4/9 oder höher (entweder aktuell oder in der Vergangenheit)
    • 2) Arthralgie in 4 oder mehr Gelenken seit mehr als 3 Monaten
  • Geringfügige Kriterien
    • 1) ein Beighton-Score von 1, 2 oder 3/9 (0, 1, 2 oder 3, wenn das Alter 50+ ist)
    • 2) Arthralgie (=3 Monate) in 1-3 Gelenken oder Rückenschmerzen (=3 Monate), Spondylose, Spondylolyse/Spondylolisthesis
    • 3) Verrenkung/Subluxation in mehr als einem Gelenk oder in einem Gelenk bei mehr als einer Gelegenheit
    • 4) Weichteilrheumatismus = 3 Läsionen (z. B. Epicondylitis, Tenosynovitis, Bursitis)
    • 5) marfanoider Habitus: groß, schlank, Verhältnis von Spannweite zu Körpergröße >1,03, Verhältnis von oberem zu unterem Segment <0,89, Arachnodaktylie (+ Steinberg-/Handgelenkzeichen)
    • 6) abnorme Haut: Striae, Hyperextensibilität, dünne Haut, papyraceöse Narbenbildung
    • 7) Augenzeichen: hängende Augenlider oder Myopie oder antimongoloide Schrägstellung
    • 8) Krampfadern oder Hernien oder Gebärmutter-/Rektalprolaps

Anmerkungen:

  • Das benigne Gelenkhypermobilitätssyndrom (BJHS) wird bei Vorliegen von zwei Hauptkriterien, einem Haupt- und zwei Nebenkriterien oder vier Nebenkriterien diagnostiziert.
  • zwei Nebenkriterien reichen aus, wenn es einen eindeutig betroffenen Verwandten ersten Grades gibt
  • BJHS wird durch das Vorhandensein von Marfan- oder Ehlers-Danlos-Syndrom (EDS) ausgeschlossen [ausgenommen der EDS-Hypermobilitätstyp (früher EDS III)].
  • Die Kriterien Major 1 und Minor 1 schließen sich gegenseitig aus, ebenso wie Major 2 und Minor 2.

Erstellen Sie ein Konto, um Seitenanmerkungen hinzuzufügen

Fügen Sie dieser Seite Informationen hinzu, die Sie während eines Beratungsgesprächs benötigen, z. B. eine Internetadresse oder eine Telefonnummer. Diese Informationen werden immer angezeigt, wenn Sie diese Seite besuchen

Der Inhalt dieses Dokuments dient zu Informationszwecken und ersetzt nicht die Notwendigkeit, bei der Diagnose oder Behandlung von Krankheiten eine professionelle klinische Beurteilung vorzunehmen. Für die Diagnose und Behandlung jeglicher medizinischer Beschwerden sollte ein zugelassener Arzt konsultiert werden.

Soziale Medien

Copyright 2025 Oxbridge Solutions Limited, eine Tochtergesellschaft von OmniaMed Communications Limited. Alle Rechte vorbehalten. Jegliche Verbreitung oder Vervielfältigung der hierin enthaltenen Informationen ist strengstens untersagt. Oxbridge Solutions wird durch Werbung finanziert, behält aber seine redaktionelle Unabhängigkeit bei.