Die Patienten dürfen von ihren Ärzten erwarten, daß sie einen guten Standard der medizinischen Versorgung bieten und aufrechterhalten. Dazu gehören: a) eine gewissenhafte Beurteilung der Vorgeschichte, der Symptome und der Anzeichen des Zustands eines Patienten; b) eine ausreichend gründliche fachliche Zuwendung, Untersuchung und erforderlichenfalls diagnostische Abklärung; c) eine kompetente und rücksichtsvolle fachliche Betreuung; d) ein angemessenes und rasches Handeln bei Anzeichen, die auf das Vorliegen eines Zustands hindeuten, der ein dringendes medizinisches Eingreifen erfordert; und e) die Bereitschaft, geeignete Fachkollegen zu konsultieren, wenn die Umstände dies rechtfertigen.
Wird festgestellt, dass ein Arzt diesen Standard nicht erreicht, kann es im öffentlichen Interesse notwendig sein, ihn aus der Praxis zu entfernen, aber es liegt auch im öffentlichen Interesse, den Wissensstand und die Fähigkeiten des Arztes zu verbessern (GMC 1991).
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